Vorschau Rechtsprechung
Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne vorherige Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot dar. Zum Fall
Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne vorherige Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot dar. Zum Fall