REACH-Änderung: Melamin ist jetzt ein SVHC
Melamin als besonders besorgniserregende Substanz eingestuft
Die europäische Chemikalienagentur ECHA hat Anfang 2023 die Ergänzung der so genannten Kandidatenliste um neun Stoffe bekannt gegeben. Der bekannteste Stoff darunter ist Melamin, der in Form von Harzen unter anderem häufig für Campinggeschirr eingesetzt wird. Er wurde jetzt als besonders besorgniserregende Substanz (SVHC) eingestuft.
Für solche Produkte gelten jetzt auch die Informationspflichten nach REACH Art.
33 und die Meldepflicht für die SCIP-Datenbank gemäß § 16 f) Chemikaliengesetz, so die DEKRA Sachverständigen. Melamin wurde in der 18. ATP (Adaption to Technical Progress) der CLP-Verordnung als zielorgantoxisch STOT RE 2 (Harntrakt) und krebserzeugend Carc. 2 eingestuft. Die Aufnahme in die Kandidatenliste wird damit begründet, dass es sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt besonders besorgniserregend ist.
Melamin hat sich unter anderem als Porzellanersatz für z.B. Campinggeschirr etabliert. Auch in weiteren Produkten kann Melamin enthalten sein, beispielsweise in
• Bauprodukten
• Textilien
• Kosmetik
• Reinigungsmitteln
• Elektrogeräten
• Spielzeug.
Mit der Aufnahme auf die Kandidatenliste müssen Unternehmen ihre gewerblichen Kunden über das Vorhandensein von Melamin im Produkt informieren, sobald ein Schwellenwert von 0,1 % überschritten wird. Außerdem müssen Hersteller, Importeure und Händler je Produkt einen Eintrag in der SCIPDatenbank vornehmen. Hierbei ist es für die Inverkehrbringer nicht einfach, verlässliche Angaben aus ihrer Lieferkette zu erhalten.
Jochen Dettke, Produktmanager Chemical Safety bei DEKRA empfiehlt: „Mit einer gut abgestimmten Kombination von aus Datenbanken generierten Informationen, Lieferantenkommunikation und Stichprobenprüfungen im Chemielabor ist es möglich die Produktkonformität effizient und nachhaltig sicherzustellen.“
Endverbraucher können vom Handel Angaben zu SVHC in den Produkten anfordern.