VDMA Haeusgen

„Rechtsanspruch auf Homeoffice verletzt die unternehmerische Freiheit“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will einen Rechtsanspruch auf Homeoffice gesetzlich verankern. VDMA-Präsident Karl Haeusgen hat dazu eine klare Meinung.

„Es geht zu weit, aus den durchweg guten Erfahrungen, die viele Unternehmen in Zeiten der Pandemie mit ihren Homeoffice-Regelungen gemacht haben, einen generellen Rechtsanspruch abzuleiten. Damit greift der Bundesarbeitsminister gleich mehrfach in die unternehmerische Freiheit ein. Denn der Arbeitsort ist ein wesentlicher Bestandteil jedes Arbeitsvertrags. Ein Gesetz, so wie es der Minister sich vorstellt, würde diese getroffenen Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aushebeln. Es ist Sache der Unternehmensleitung und der Belegschaften, sich optimal zu organisieren und das funktioniert in den meisten Fällen ausgezeichnet.

Die aktuellen Homeoffice-Bestimmungen sind aus der Not geboren, die das Corona-Virus verursacht. Sie führen allerdings auch dazu, dass die einen ein Recht haben, das andere – zum Beispiel in der Produktion – aufgrund der Beschaffenheit ihrer Arbeit nicht haben. Durch einen Rechtsanspruch wird dieser Konflikt institutionalisiert. Deshalb ist es angemessen und richtig, wenn stattdessen Formen der Arbeitsorganisation im Unternehmen betriebsspezifisch ausgehandelt werden!“

Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.

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