Der Palast wird zum Stall
Friedenspreis in Hessen, Gefängnis in der Türkei
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist etwas so Schützenswertes, etwas so Wichtiges für die Stabilität einer Demokratie, dass dieses Recht nicht nur in nationalen Verfassungen, sondern auch in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben wurde. Zu den fünfzehn Erstunterzeichnern dieser Konvention im November 1950 in Paris gehörte auch die Türkei. Dr. Hontschik mahnt an, dass dort die freie Meinungsäußerung jedoch immer öfters mit Füßen getreten wird.
Im Mai 2019 verurteilte ein Gericht in Ankara elf Ärzte wegen „Anstachelung zu Hass und Feindschaft“ zu je 20 Monaten Haft. Einer von ihnen erhielt zusätzlich 18 Monate Haft wegen „Terrorpropaganda“. Präsident Erdoğan bezeichnete die Verurteilten als „Terroristen-Liebhaber“ und als eine „Bande nicht denkender Sklaven“. Ihr Verbrechen hatte darin bestanden, dass sie wegen der türkischen Militäroffensive in den Kurdengebieten Nordsyriens zu Frieden aufriefen. Es sei ihre ärztliche Verpflichtung, „Leben zu bewahren und friedliche Lebensumstände zu verteidigen“.
Im Januar 2022 leitete eine der bekanntesten türkischen Journalistinnen namens Sedef Kabaş eine Fernsehdiskussion über die Kunstfreiheit. Dabei zitierte sie auch ein altes tscherkessisches Sprichwort: „Geht ein Ochse in einen Palast, wird er nicht zum König, sondern der Palast wird zum Stall“. Kurze Zeit nach der Sendung wurde sie um zwei Uhr nachts verhaftet. Wegen Präsidentenbeleidigung wurde sie zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt, obwohl sie Erdoğans Namen gar nicht erwähnt hatte.
Ebenfalls Ende Januar dieses Jahres wurde Sezen Aksu, die beliebteste Sängerin des Landes, von Präsident Erdoğan während des Freitagsgebets wegen eines fünf Jahre alten Songs über Adam und Eva attackiert. Er beschuldigte sie der Blasphemie, weswegen man ihr „die Zunge herausreißen“ solle. Diesmal hatte Erdoğan aber nicht mit dem Volkszorn gerechnet, Sezen Aksu wurde weder verhaftet noch angeklagt.
Aber im Fall der Präsidentin der türkischen Ärztekammer, Prof. Şebnem Korur Fincancı, konnte weder Prominenz noch breite internationale Solidarität verhindern, dass sie seit Anfang Oktober zum wiederholten Male im Gefängnis sitzt. Schon 2016 war sie wegen "Werbung für eine terroristische Organisation" angeklagt und verurteilt worden, weil sie die kurdische Tageszeitung Özgür Gündem unterstützt hatte. Am 19. Oktober 2022 nun kommentierte Prof. Fincancı in einer Fernsehsendung Videobilder von bewaffneten PKK-Mitgliedern, die mutmaßlich Symptome eines Chemiewaffenangriffs zeigten. In den Morgenstunden des 26. Oktober wurde sie nach einer Hausdurchsuchung
in Istanbul festgenommen und ist seitdem in der Antiterror-Abteilung der Sicherheitsbehörde inhaftiert. Ihr wird die "absichtliche Verbreitung falscher Informationen in der Öffentlichkeit", das "Anstiften der Öffentlichkeit zu Hass und Feindschaft", "Verleumdung" und "Verunglimpfung des Staates, staatlicher Einrichtungen und Organe" vorgeworfen.
Das alles hat mit Menschenrechten und Meinungsfreiheit nichts zu tun. Es ist Teil des Unterdrückungsapparates von Despoten. Şebnem Korur Fincancı, die 2018 für ihr überragendes Engagement bei der Dokumentation und Aufklärung von Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen mit dem Hessischen Friedenspreis ausgezeichnet worden war, ist dem Regime ein ständiges Ärgernis, mehr als nur ein Dorn im Auge.
Als der türkische Ärzteverband TTB auf einer Pressekonferenz von einem „pechschwarzen Tag“ für die Demokratie in der Türkei sprach, warf der türkische Justizminister Bekir Bozdag den Ärzten vor, mit „dem Munde der Terrororganisationen“ zu sprechen. Inzwischen haben die Bundesärztekammer, die Landesärztekammern Hessen, Berlin und Hamburg, einige Ärztevereinigungen sowie der Weltärztebund die sofortige Freilassung von Prof. Şebnem Korur Fincancı gefordert. Und jede und jeder von uns kann helfen: Amnesty International betreibt eine Solidaritätskampagne, die auf ihrer Homepage gezeichnet werden kann.