Die Energiewende stoppt den Wohnungsbau

Die Energiewende macht das Bauen zu teuer

Prof. Dr. Ing. Hans-Günter Appel

Prof. Dr. Ing. Hans-Günter Appel

In Deutschland sollen jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen gebaut werden, davon 100.000 als Sozialwohnungen. Doch die Bautätigkeit geht zurück. Prof. Dr. Ing. Hans-Günter Appel vom Stromverbraucherschutz NAEB verdeutlicht, dass daran die Energiewende eine große Schuld hat.

Im letzten Jahr wurden nur 200.000 Wohnungen errichtet. Warum wurde das Ziel nicht erreicht? Die Bundesregierung macht dafür schleppende Baugenehmigungen, Mangel an Facharbeitern und fehlendes Material verantwortlich. Doch das sind nur sekundäre Gründe. Die wesentlichen Ursachen sind die Gesetze und Verordnungen zur Energiewende im Namen des behaupteten Klimaschutzes. Sie verteuern den Bau und Betrieb von Wohnungen und mindern die Rendite der Bauherren bis hin zu Verlusten. Unter diesen Bedingungen finden sich immer weniger Geldgeber für Neubauten, selbst wenn hohe staatliche Zuschüsse winken. Worum geht es?

Das Gebäude-Energien-Gesetz macht Bauen teuer

Die gesetzlichen Forderungen für Neubauten und für Modernisierungen von Altbauten stehen im Gebäude-Energien-Gesetz (GEG), das seit 2020 in Kraft ist und 2023 novelliert wurde. Es ist ein Mammutgesetz mit 77 Seiten, 114 Paragraphen und 11 Anlagen sowie Bußgeldandrohungen bis zu 50.000 Euro.

Die Vorschriften sind sehr weitgehend und lassen Bauherren und Eigentümern kaum Spielraum. Die geforderten Wärmeisolierungen zum Einsparen von Energie führen zu einer wesentlichen Kostensteigerung. Öl- und Kohleheizungen müssen durch Gasheizungen oder Anschlüsse an Fernheizungen ersetzt werden. Hinzu kommt die Forderung, einen Teil der Energie durch Photovoltaik oder Wärmepumpen zu gewinnen. Ausnahmen gibt es nur, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können (§ 5, GEG). Streit mit den Zulassungsbehörden ist damit programmiert.

Die Energie-Einsparvorschriften machen das Bauen wesentlich teurer. Auch mit dem Kauf alter Häuser drohen erhebliche Kosten durch eine neue Heizung und zusätzliche Nutzung grüner Energien. So soll Heizenergie eingespart werden. Doch das bleibt ein frommer Wunsch. Der Energieaufwand zur Herstellung und zum Einbau der Wärmeisolierungen, der neuen Heizungen, Wärmepumpen, Abwärme-Rückgewinnung und Photovoltaik-Anlagen frisst die Einsparungen weitgehend auf.

Keine Energie- und Kosteneinsparungen

Eine Überschlagsrechnung soll dies am Beispiel eines Einfamilienhauses mit 130 m² Wohnfläche aufzeigen. Wir vergleichen ein 20 Jahre altes Haus, das 150 Kilowattstunden (kWh) Heizenergie je Quadratmeter Wohnfläche, also 20.000 kWh im Jahr braucht, mit einem Neubau, der nur halb so viel Energie benötigt. Für die gute Wärmisolierung und die Optimierung der Heizung müssen 50.000 Euro mehr aufgewendet werden als für einen Nachbau des alten Hauses.

Für den Neubau werden also nur 10.000 kWh Heizenergie gebraucht. Die Heizkosten fallen dann mit einer Gasheizung von 2.400 Euro auf 1.2000 (12 Ct/kWh) und mit Öl von 2.000 auf 1.000 Euro (10 Ct/kWh) im Jahr. Am ungünstigsten ist die Wärmepumpe selbst bei einem sehr hoch angesetzten Wirkungsgrad von 3 und 40 Ct/kWh Stromkosten. Die Heizkosten werden von 2.660 auf 1.330 Euroverringert. Bei niedrigen Temperaturen, also großen Temperaturunterschieden, fällt der Wirkungsgrad jedoch merklich und die Heizkosten steigen noch höher. Das eingesetzte Kapital amortisiert sich erst nach 40 bis 50 Jahren, ohne Zinsen abzuwerfen. Das ist eine schlechte Anlage.

Doch auch eine Energieeinsparung, die ja durch das GEG erreicht werden soll, findet nicht statt. Der Mehraufwand von 50.000 Euro lässt sich leicht in Primärenergie umrechnen. Für die Wertschöpfung von einem Euro müssen 2 kWh Primärenergie aufgewendet werden. Dieser Faktor ist der Quotient: Primärenergie / Bruttoinlandsprodukt. Danach sind in dem gedämmten Neubau 100.000 kWh Primärenergie zusätzlich verbaut. Das ist fast ausschließlich Energie aus fossilen Brennstoffen. Eine Energieeinsparung fängt frühesten nach 10 Jahren an.

Ich habe keine verlässlichen Zahlen über Baukosten. Daher wurden für die Erläuterung der Kostensteigerungen grobe gerundete Schätzungen genutzt. Die grundsätzliche Aussage bleibt in jedem Fall erhalten. Das GEG führt zu deutlich höheren Baukosten ohne eine nennenswerte Energieeinsparung. Es verfehlt seinen Zweck. Als Faustformel kann festgehalten werden. Die Einsparungen an Energiekosten erreichen nur 10 Prozent der Dämmkosten.

CO2-Steuer auf Brennstoffe verursachen großen Aufwand

Eine weitere Kostensteigerung von Wohnungen sind die CO2-Steuern auf Brennstoffe. Sie wurden als nationale CO2-Zertifikate versteckt. Lt. Gesetz sind dafür in den nächsten Jahren wachsende feste Zertifikatspreise vorgesehen, die von zurzeit 30 Euro / Tonne CO2 auf 55 Euro ansteigen sollen. Zur Durchführung des Gesetzes wurden 50 neue Beamtenstellen eingerichtet, die pro Jahr mehrere Millionen Euro dem Steuerzahler kosten. Der Aufwand der Industrie zur Abrechnung dieser Steuer ist nach den Erläuterungen im Gesetzentwurf vielfach höher.

Die CO2-Steuer verteuert Erdgas, Heizöl und Kohle zurzeit um knapp 10 Prozent. Diesen Preisanstieg sollen zum Teil die Vermieter tragen, und zwar umso mehr, je schlechter die Wärmeisolierung der Wohnung ist. Mit einer solchen Politik demonstriert die Regierung und die Mehrheit der Parlamentarier, dass ihnen Ideologie wichtiger ist als wirtschaftliche Vernunft. Wenn es den Vermietern nicht gelingt, zum Ausgleich für die ihnen auferlegten CO2-Kosten höhere Mieten durchzusetzen, fehlt Geld zum Erhalt der Wohnungen und erst recht zur Minderung der Heizkosten durch neue Brenner und sinnvolle Isolierungen. Im Extremfall geraten sie in die Verlustzone und werden insolvent.

Gesetze behindern optimale Lösungen

Wir brauchen kein teures Gebäude-Energien-Gesetz (GEG), das Bauen und Wohnen verteuert, die Bauherren in ihren Entscheidungen stark einschränkt und trotzdem keine wesentliche Einsparung von Heizenergie bewirkt. Anlagen im Wohnungsbau unter diesem Gesetz sind äußerst kritisch. Mit der Fortführung der Energiewende drohen Verluste. Dies ist der Hauptgrund für den stagnierenden Wohnungsbau.

Energie ist teuer. Jeder Anleger wird daher versuchen, Energie zu sparen. Dazu ist aber eine Gesamtsicht erforderlich. Das GEG sieht jedoch nur die Wärmedämmung und die Heizungen als wesentlich an. Mit dieser einseitigen Sicht wird die Energiewende weiter verteuert durch einen unsinnigen Energieaufwand für Isolierungen und weitere Anlagen zur angeblichen Energieeinsparung. Die Vergangenheit hat gezeigt, der Einzelne oder der Markt kann schnell und effektiv optimale Lösungen bringen. Ein starres Gesetz mit einengenden Vorschriften verhindert dies. Wir brauchen

- einen Wettbewerb in der Energieversorgung und nicht Uniper als quasi Monopol in Staatshand.

- Die Energieversorger sollten gesetzlich zu einer ausreichenden Vorratshaltung verpflichtet werden.

- Bauherren müssen mit angemessenem Freiraum über den Wärme-Schutz-Umfang ihrer Häuser entscheiden können. Nur so kann der Wohnungsmarkt wieder angekurbelt werden.

Bei NAEB wurde ein Maßnahmen-Katalog als Minimum definiert, den alle Organisationen übernehmen sollten, denen die Zukunft unseres Landes und unserer Volkswirtschaft am Herzen liegt:

1. Fakepower stoppen (Solar-/Wind-/Biogas), keine Börsenvermarktung, kein EEG.

2. RU-Sanktionen stoppen und Nordstream-Gas statt Wasserstoff (H2) - Wirtschaft.

3. Kohle-KW Stopp beenden und KW ausbauen, heimische Förderung (BK- und StK) forcieren/reaktivieren.

4. CO2-"Steuer" beenden (ETS/nEHS/KTF auflösen (Klima- und Transformationsfonds" (KTF))

5. Dritte WSV von 1995 statt GEG20, keine Wärmepumpenpflicht (Kamin ~ Sicherheit)

ergänzend sollten folgende Maßnahmen in dieser oder sinnverwandter Ausprägung umgesetzt werden:

6. Überführung der Gas-Beschaffungs-Funktion von UNIPER in mehrere im Wettbewerb stehende privatrechtliche Unternehmen unter Auferlegung einer Vorratshaltung gemäß den staatlichen Reichweiten-Vorgaben.

7. Strom-Speicher-Stopp (Batterie, Wasserstoff-Wirtschaft)

8. Keine Adaptierung des EU-Verbrenner-Verbotes ab 2035

Begriffe: WSV~ Wärmeschutz-Verordnung, KW ~ Kraftwerk, StK ~ Steinkohle, GEG ~ Gebäude Energiegesetz (mit Irrweg Dämmpflicht-Wärmepumpe), Dritte WSV ~ Kaminbetrieb zulässig.

NAEB e.V. Stromverbraucherschutz

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